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Statuten

Die Statuten: Download [45kb]

Artikel zwei der Vereinsstatuten konkretisiert den Vereinszweck.

"Der Verein bezweckt die Vertretung der aus dem Studium resultierenden Belange seiner Mitglieder. Er strebt insbesondere folgende Ziele an:

a) Koordination und Förderung der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Studierenden;
b)Unterstützung der Programmverantwortlichen des Studiengangs Law & Economics;
c)Beratung und Information der Studierenden in Studienfragen bzgl. des Studiengangs Law & Economics;
d)Vernetzung und Kontaktpflege mit Persönlichkeiten aus Forschung, Lehre und Praxis

Seine Tätigkeit ist weder auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Verfolgung parteipolitischer wie religiöser Ziele ausgerichtet.

Zum umfassenden Studium der Statuten finden Sie weiter oben die entsprechende Verknüpfung zur pdf-Datei der Statuten vom 25.11.2004.

Eine kurze Übersicht soll an dieser Stelle dennoch gegeben werden:

Aktivmitglieder können grundsätzlich nur Studierende/Doktorierende des Studiengangs Law & Economics werden. In begründeten Fällen darf eine Ausnahme gemacht werden. Aktivmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht an der Vereinsversammung, können in begründeten Fällen Einsicht in Bücher und Schriften nehmen, sind in der Lage eine Vereinsversammlung einzuberufen (, sofern min. von einem Fünftel gewünscht), dürfen nach Absprache des Vorstands den Verein gegenüber Dritten vertreten. Des Weiteren besitzen sie an der Vereinsversammlung ein Rekursrecht gegen Entscheide des Vorstandes. Sie verpflichten sich zur Förderung der Vereinsziele und Mitwirkung bei deren Realisierung, darüber hinaus zur Leistung des Jahresbeitrages. Passivmitglieder verfügen über einen hinsichtlich Rechten und Pflichten eingeschränkten Status. Ehrenmitglieder stehen in den Rechten Aktivmitglieder gleich, sind jedoch von Pflichten befreit.
Die Vereinsversammlung ist oberstes Organ des Verein und verfügt über weitgehende Befugnisse. Der Vorstand setzt sich aus drei bis fünf Mitgliedern zusammen. Abgesehen von der Assessment-Stufe müssen alle Studienstufen vertreten sein. Er fasst seinen Beschluss einstimmig. Die Revisionsstelle als weiteres Organ besteht aus mindestens zwei Personen. Sie überprüft die Jahresrechnung und berichtet der Vereinsversammlung.

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  • Keine anstehenden Termine vorhanden

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